Verhaltensregeln Salzbergwerk
Allgemeine Vorschriften für das Verhalten im Salzbergwerk
I. Allgemeines
1. Mit Bezahlung des Eintrittspreises wird die Geltung dieses Regelwerks anerkannt.
2. Der Zutritt ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.
3. Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt. Aus Sicherheitsgründen ersuchen wir um Verständnis, dass Kindern unter vier Jahren ausnahmslos der Zutritt zum Bergwerk nicht gestattet werden kann.
4. Den Anforderungen des Personals ist Folge zu leisten.
5. Die Mitnahme von Tieren aller Art ins Salzbergwerk ist nicht erlaubt.
6. Das Rauchen ist in allen Gebäuden und unter Tage untersagt.
7. Besucher, die unter bewusstseinsverändernden Medikamenten, Drogen oder unter Alkoholeinfluss stehen, oder randalieren, werden durch die Aufsicht von der Einfahrt ausgeschlossen.
II. Personen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen
Die Salzwelten sind bemüht, auch Personen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen den Besuch des Salzbergwerks weitestgehend zu ermöglichen. Dies wird jedoch begrenzt durch den erforderlichen Ausschluss von Gefährdungen sowohl der Besuchergruppe als auch des einzelnen Besuchers unter Tage. Dies gilt nicht nur für den normalen Besucherverkehr, sondern auch für eine mögliche Evakuierung im Notfall. Es gilt daher Folgendes:
1. Ein Besuch des Salzbergwerks durch Rollstuhlfahrer ist aufgrund der zu überwindenden Hindernisse (Treppen), enge Notausgänge (im Falle einer Notevakuierung) leider nicht möglich.
2. Ein Besuch des Salzbergwerks durch Personen mit Gehbehinderungen (nicht: Rollstuhlfahrer) ist grundsätzlich möglich, sofern der Besucher in der Lage ist, 2 km problemlos zu Fuß zu bewältigen.
3. Ein Besuch des Salzbergwerks durch Personen mit geistigen Behinderungen ist grundsätzlich unter denselben Voraussetzungen wie in 2.) möglich. Kommen die Personen aus einer betreuten Einrichtung als Gruppe in Begleitung von professionellen Betreuern, so müssen die Betreuer während der gesamten Führung in der Lage sein, die zu betreuenden Personen anzuleiten und zu beschützen.
4. Ob die Voraussetzungen von 2.) oder 3.) vorliegen, entscheidet die Aufsicht vor Ort. Sie kann die Einfahrt verweigern, wenn erkennbar ist, dass die Grubeneinfahrt mit einem erhöhten Risiko für die Person oder die gesamte Besuchergruppe verbunden wäre. In diesem Fall wird der gezahlte Eintrittspreis (ggf. auch der Begleiter, wenn diese ebenfalls auf einen Besuch verzichten) erstattet.
Wir empfehlen daher dringend, einen beabsichtigten Besuch im Zweifel zuvor telefonisch abzuklären.
III. Klaustrophobie
Personen, die an Klaustrophobie leiden, dürfen das Salzbergwerk zu ihrer eigenen Sicherheit nicht besichtigen.
IV. Sicherheitsregeln
1. Während der Führung ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals und des Guides unbedingt Folge zu leisten.
2. Es ist unbedingt erforderlich, immer bei der Gruppe zu bleiben und sich unter Tage niemals selbständig auf den Weg zu machen. Falls ein Besucher die Besuchertour nicht fortsetzen kann oder unterbrechen muss, so hat er den Guide darüber in Kenntnis zu setzen.
3. Während der Fahrt mit der Grubenbahn müssen die Füße stets auf den Trittbrettern des Wagens ruhen. Arme und Beine dürfen nicht seitwärts ausgestreckt werden. Auch darf sich niemand von seinem Sitz erheben oder während der Fahrt vom Zug abspringen. Das Verlassen des Zuges ist erst zulässig, wenn die Besucher vom Guide ausdrücklich zum Absteigen aufgefordert werden.
4. Vor dem Rutschvorgang gibt der Guide eine Einführung zum richtigen Verhalten beim Abrutschen. Dieser ist unbedingt Folge zu leisten.
5. Die Benutzung der Rutschen setzt die körperliche Geeignetheit hierfür voraus, die von jedem Besucher eigenverantwortlich selbst einzuschätzen ist. Besucher, die nicht rutschen wollen, können die neben der Rutsche vorhandene Treppe benutzen.
6. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Eltern (oder der die Betreuung innehabenden Personen) abzuschätzen, ob ihr Kind oder die betreute Person für die Rutsche geeignet ist. Hat der Guide Bedenken, so kann er die Person vom Rutschen ausschließen und auf den Fußweg verweisen.
7. Die Sicherheit der Besucher steht an erster Stelle. Der Guide kann daher nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen die Nutzung der Rutsche untersagen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen.
8. Absperrungen dürfen nur vom Guide geöffnet werden.
9. Das Berühren und die Betätigung von Betriebseinrichtungen oder Exponaten ist untersagt.
V. Fotoaufnahmen
1. Das Fotografieren ist sowohl vor dem Einfahrtsgebäude als auch während der gesamten Führung durch das Salzbergwerk gestattet. Aus Sicherheitsgründen ist das Fotografieren lediglich im Stehen (somit nicht während des Gehens) gestattet, um ein Stolpern der Besucher zu vermeiden. Dabei ist stets auf die Persönlichkeitsrechte der anderen Besucher Bedacht zu nehmen und eine Aufnahme der übrigen Teilnehmer zu vermeiden.
2. Um dem Bedarf der Besucher nach einem Erinnerungsfoto Rechnung zu tragen, erklärt sich der Besucher (widerruflich – siehe unten) damit einverstanden, dass von ihm und ggf. seiner Familie Fotos gemacht werden. Diese Fotos kann er optional nach Ende der Besichtigungstour käuflich erwerben. Verzichtet er auf den Erwerb, so werden die Fotos und die Bilddaten zeitnah vernichtet. Die Fotos werden nicht von den Salzwelten erstellt, sondern von einem selbstständigen Fotografen.
3. Im Hinblick auf den Datenschutz erteilen wir Ihnen hierzu folgende Basisinformationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO:
- Fotograph und Datenschutzbeauftragter: Diese Informationen sind vor Ort für jeden Besucher ersichtlich.
- Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage allgemein:
Die Fotos werden aufgenommen, um den Besuchern des Salzbergwerks eine Erinnerung an ihren Besuch zur Verfügung zu stellen, welche von ihnen am Ende der Besichtigung sofort mitgenommen werden können. Die Fotos werden ausgedruckt und zur Ansicht zur Verfügung gestellt. Bei Verzicht des Erwerbs des Fotos, werden die Fotos und die Bilddaten noch am selben Tag vernichtet.
Rechtsgrundlage ist eine Einwilligung auf der Grundlage dieser AVB, auf welche die Besucher zusätzlich beim Erwerb der Eintrittskarten und im Vorraum des Salzbergwerks hingewiesen werden (Art. 6 (1) a) DSGVO). Das Fotografieren ist insofern Teil des mit den Besuchern abgeschlossenen Besichtigungsvertrages (Art. 6 (1) b) DSGVO). Das Fotografieren auf der Rutsche dient ergänzend der Beweissicherung (Art. 6 (1) f) DSGVO).
- Empfänger:
Die erstellten Fotografien werden lediglich den auf den Bildern abgedruckten Personen zum Kauf angeboten. Eine Abgabe an andere Personen erfolgt in keinem Fall; dies gilt nicht, wenn ein Foto zum Zwecke der Beweissicherung Verwendung finden muss.
Aufklärung über die Rechte zum Widerspruch sowie weitere Datenschutzhinweise finden Sie unter https://tickets.salzwelten.at/de/datenschutzerklaerung.
VI. Haftungsbeschränkung
Die Salzwelten GmbH haftet für Schäden des Vertragspartners, die im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit verursacht wurden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gelten nicht, wenn die Salzwelten GmbH im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haftet.
VII. Sonstiges
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Salzwelten GmbH (https://tickets.salzwelten.at/de/agb).